Vermietung und Objektverwaltung

Bei einer Objektverwaltung sind Sie alleiniger Eigentümer einer Immobilie – ganz gleich ob es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus oder um eine Gerwerbeimmobilie handelt.

Für die Betreeung Ihres Grundbesitzes erwarten Sie von uns zur Recht eine hohe Identifaktion mit Ihrem Eigentum. Ihre Interessen stehen deshalb für uns stets im Vordergrund.

Die Mietshaus- und Objektverwaltung umfasst im wirtschaftlichen Bereich unter anderem:

Den Abschluss von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
Mietinkasso: treuhändische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber dem Mieter
Bearbeitungen aller notwendigen Vorgänge bei einem Mieterwechsel (z.B. Abnahme und Übergabe der Wohnung sowie die Erteilung von Reparaturaufträgen)
Die Neuvermietung
Die Durchsetzung von Mieterhöhungen – gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten
Die Forderungsdurchsetzung aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen
Die gesamte Abwicklung mit Behörden – soweit es die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit Ihnen als Hauseigentümer
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner, etc.)
Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit Ihnen als Hauseigentümer u.a.:

Eine Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter – auf Rechnung des Hauseigentümers)
Die Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
Den Abschluss von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen