Finanzierungsdienstleistungen

Beim Finanzierungsleasing kauft der Leasinggeber das vom Leasingnehmer gewünschte Leasingobjekt und stellt es zur Nutzung dem Leasingnehmer zur Verfügung.

Der Leasingvertrag ist innerhalb der vereinbarten Grundmietzeit nicht kündbar. Bei neuen Leasingobjekten muss die Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer liegen.

Während der Grundmietzeit ist der Leasinggeber wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes und der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber die vereinbarten Leasingraten.

Der Leasingnehmer hat das Leasingobjekt innerhalb der Grundmietzeit auf seine Kosten in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Er haftet für Beschädigungen, den zufälligen Untergang, Diebstahl sowie eines vorzeitigen Wertverfalls des Leasingobjektes.

Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit das Leasingobjekt vom Leasinggeber zu erwerben, oder den Leasingvertrag zu verlängern. Auch die Rückgabe des Leasingobjektes an den Leasinggeber ist möglich, wobei der Leasingnehmer den vereinbarten kalkulierten Restwert garantiert.